AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausbildungskurse (a), Segelurlaub (b)
und Charter (c)
(a)- Yachtschule / Ausbildungskurse
1. An den Kursen kann jeder teilnehmen. Personen, die nicht volljährig sind, benötigen eine Bestätigung
des gesetzlichen Vertreters.
2. Die Teilnahme an Kursen bedingt nicht die Teilnahme an einer Prüfung. Über die Teilnahme
entscheidet der Kursteilnehmer.
3. Die Anmeldung ist mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch die Yachtschule verbindlich.
Es ist eine Anzahlung von 50,00 € fällig. Die Restzahlung erfolgt spätestens zum Kursbeginn.
4. Bei Rücktritt innerhalb von 3 Wochen (21 Tagen) vor Kursbeginn oder während eines Kurses ist die
gesamte Kursgebühr fällig.
5. Für die Schulungs - oder Törnboote besteht eine Haftplicht - und Kaskoversicherung, jedoch keine
Unfallversicherung. Wir empfehlen, dafür selbst Vorsorge zu treffen.
(b)- Segelurlaub / Ausbildungstörns
1. Teilnehmen an Törns kann Jeder, der schwimmen kann, organisch gesund ist und an keiner
ansteckenden Krankheit leidet.
2. Die Buchung muß schriftlich erfolgen. Sie ist verbindlich und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung durch Nobbi-Yachting oder bei vermittelten Törns durch den Veranstalter.
Eine Anzahlung ist bis 7 Tage nach der Buchungsbestätigung zu entrichten (30 % oder 50%, je nach
Charter oder Törn). Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törnbeginn fällig. Die Buchung ist übertragbar.
3. Generell gilt, daß Sie gegen Kostenbeteiligung an einem sportlichen Unternehmen teilnehmen und
keinen Beförderungsvertrag oder Reisevertrag mit einem Reisebüro abgeschlossen haben.
Schlechtwettersituationen können mehrere Hafentage erfordern. Damit verbundener Segelausfall
bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Für den Fall technischer Schäden gilt eine
Liegezeit von 48 Stunden als vereinbart.
Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die
Rückreise nicht vom vergesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Der Veranstalter wird stets bemüht
sein, die oben genannten Umstände zu vermeiden.
4. Den Anordnungen des Skippers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Teilnehmer den
Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der
Crew, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen
werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew,
NOBBI-YACHTING und dem Vercharterer bestehen dann nicht.
5. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-,Visa-,Zoll-,Devisen- und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich.
6. Für die Sauberkeit an Bord ist die Crew verantwortlich.
7. Für die Yachten besteht eine Haftpflicht- und Kasko-Versicherung. Die Törnteilnehmer haften dem
Veranstalter/Vercharterer gegenüber für Verluste und Schäden in Höhe der Selbstbeteiligung bei der
Versicherung. In Höhe dieser Selbstbeteiligung wird durch die Crew vor Törnbeginn eine Kaution
hinterlegt. Die Kaution wird am Törnende in voller Höhe zurückerstattet, sofern keine Schäden
entstanden sind. Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind nicht mit versichert. Hier
haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden,
haftet die gesamte Crew. Für Törns besteht für den Skipper eine Haftpflichtversicherung.
8. Der Veranstalter/Vercharterer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme durch
Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Er ist
ebenfalls dazu berechtigt, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
NOBBI-YACHTING bzw. der Veanstalter/Vercharterer wird sich um entsprechende Ausweichtermine
bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, werden die Zahlungen zurückerstattet.
9. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Törnbeginn wird die Anzahlung fällig. Erfolgt die
Absage ab 4 Wochen vor Törnbeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen.
10.Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-,Unfall-,Haftpflicht-,Kranken-
und/oder Reisegepäckversucherung abzudecken, empfiehlt NOBBI-YACHTING eigene Vorsorge zu
treffen.
11.Schwimmwesten gehören in ausreichender Zahl zu den Booten. Sie müssen spätestens auf Weisung
des Skippers getragen werden.
12.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Gerichtsort ist Halle (Saale)
oder bei vermittelten Törns bzw. Charter der Gerichtsstand und - ort des jeweiligen Unternehmens.
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(c)- Charter